Die Kanzlei
Gegründet wurde die Kanzlei 1968 von Rechtsanwalt Helmut Fehn. 1994 kam sein Sohn Alexander Fehn als Rechtsanwalt in die Kanzlei hinzu und hat mittlerweile die Sozietätsleitung übernommen. Weiterhin ist seine Ehefrau Sabine Fehn in der Kanzlei als Rechtsanwältin tätig, und seit Januar 2008 Rechtsanwalt Harald Grönert.
Die Tätigkeitsgebiete erstrecken sich auf das gesamte Zivil-, Straf- und
öffentliches Recht, wobei insbesondere die Schwerpunkte auf Verkehrs- und
Bußgeldrecht, Strafrecht als auch Arbeits- und Familienrecht liegen.
Durch die Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte auf unterschiedliche
Tätigkeitsschwerpunkte, sowie deren regelmäßige Fortbildung
bieten wir Ihnen für jeden einzelnen Rechtsfall einen kompetenten Vertreter
in Ihren Rechtsfragen.
Rechtsanwalt Alexander Fehn verfügt über die Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Weiterhin sind wir Mitglied von
www.apraxa.de
DIE KANZLEI
